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shadow_arrow
Posts: 2
Registered: August 2006
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Funfairist

Posts: 1239
Registered: April 2005
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Re:Ist diese Frage zulässig?
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Sun, 14 January 2007 11:40

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Hallo Shadow_Arrow,
ich wollte nur kurz etwas zu den "Fragen stellen" sagen. Also, in den Regeln heisst es, dass man keine Frage stellen darf, die eine Namensnennung zur Folge hat. Das ist die offizielle Antwort. Wenn also die Frage lautet, ob man den einen oder anderen gestrichen hat, so ist die Antwort na entweder "Ja" oder "Nein". So würde ich sagen, dass das okay wäre.
Allerdings würde ich persönlich meinen, dass man keine Fragen stellen darf, die "eindeutig" nur auf einen einzigen Klostermann zutrifft. Denn das ist ja nicht erlauft. Man darf in seiner Fragestellung zwar Nammen nennen, aber halt nur mehrere.
Wenn ich jetzt meine Meinung kund geben darf, so würde ich sagen, dass man diese Frage NICHT stellen darf, da sie eindeutig auf eine Person gerichtet ist!
Dies ist keine offizielle Antwort.
Gruß
KK
[Updated on: Sun, 14 January 2007 11:44]
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shadow_arrow
Posts: 2
Registered: August 2006
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Re:Ist diese Frage zulässig?
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Mon, 15 January 2007 15:36

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Hi, danke für die Antwort. Wir werden das nächste Mal klären, wie wir das bei uns am besten handhaben fürs Spielgleichgewicht. Sollte noch mehr Fragen auftauchen meld ich mich wieder 
mfg shadow
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Funfairist

Posts: 1239
Registered: April 2005
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Re:Ist diese Frage zulässig?
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Mon, 15 January 2007 15:47

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Alles klar,
mach das
Gruß
KK
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Huensli
Posts: 1
Registered: March 2007
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Re:Ist diese Frage zulässig?
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Sun, 11 March 2007 09:22

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Hallo
Da im Regelheft als zulässigen Beispiel u.a. die Frage
"Hast du Abt Bruno von deiner Liste der Verdächtigen gestrichen?" aufgeführt ist, meine ich, dass die Frage zulässig ist.
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atefec
Posts: 318
Registered: August 2005
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Re:Ist diese Frage zulässig?
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Mon, 12 March 2007 08:09

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| Huensli schrieb am Sun, 11 March 2007 09:22 | Hallo
Da im Regelheft als zulässigen Beispiel u.a. die Frage
"Hast du Abt Bruno von deiner Liste der Verdächtigen gestrichen?" aufgeführt ist, meine ich, dass die Frage zulässig ist.
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Sehe ich nicht so. Es ist ein großer Unterschied, ob die Frage lautet "Hast du Abt Bruno gestrichen?" oder "Glaubst du dass Abt Bruno der Mörder ist?". Im ersten Fall schließe ich einen von 24 Mönchen als Mörder aus (erlaubt), im zweiten Fall müsste ich mich auf einen einzelnen Mönch festlegen (nicht erlaubt).
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Marc van Dyke
Posts: 116
Registered: September 2006
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Re:Ist diese Frage zulässig?
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Mon, 19 March 2007 09:49

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Hallo,
die Frage würde ich genauso werten wie meine Vorredner: Zwar scheint die Frage "Hältst Du x für den Mörder" aus Sicht der Regel und im Kontext des investigativen Miteinanders (man stelle sich ein Vieraugen-Gespräch wie im Film vor) legitim, allerdings deckst du unter dem Obligo der "wahrheitsgemäßen Aussage" ja mit einer Beantwortung deine bisherigen Ergebnisse vor der kompletten Spielrunde völlig auf, was im Sinne der Konkurrenz zwischen den Detektiven natürlich nicht Sinn sein kann.
Kurzum: "Hast Du x von Deiner Liste gestrichen" ja, "Hältst Du x für den Mörder" nein...
Sollte es deswegen tatsächlich in einer Runde zu Streit kommen, gibt es ja immer noch die "Notbremse" Schweigegelübde 
Viele Grüße, Marc
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edibro
Posts: 5
Registered: April 2007
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Re:Ist diese Frage zulässig?
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Thu, 05 April 2007 15:00
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Die "Notbremse Schweigegelübde" funktioniert aber nicht, wenn es schon die Gegenfrage ist. Die Frage, ob zulässig oder nicht, kann man nur mit Meinungen beantworten, also muß man es vorher verabreden. Das Argument, man würde damit zuviel von seinen eigenen Ermittlungen verraten, zieht auf lange Sicht nicht, denn auch mit der Herausgabe aller Handkarten oder aus anderen Verpflichtungen heraus muß man manchmal regelgerecht ganz schön viel preisgeben, oft sogar mehr, als man bereit wäre...
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